Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich 

1.1       Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (folgend als Agentur bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

1.2       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

1.3       Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

1.4       Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. 

2. Umfang des Beratungsauftrages 

2.1       Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

2.2       Ort und Zeit der Leistungserbringung sind Teil der Absprache mit dem Auftraggeber. 

2.3       Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

3. Berichterstattung und Berichtspflicht

3.1       Die Agentur verpflichtet sich bei längerfristigen Aufträgen, über ihre Arbeit und die ihrer Mitarbeiter dem Arbeitsfortschritt entsprechend, dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

3.2       Ein Schlussstatement kann der Auftraggeber in angemessener Zeit, etwa zwei bis vier Wochen nach Beendigung des Auftrages, aufgrund einer gesonderten Vereinbarung erhalten. 

3.3       Die Agentur ist bei der Abwicklung des vereinbarten Auftrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1       Die Urheberrechte schriftlich festgehaltener Inhalte im Rahmen des Auftrages verbleiben bei der Agentur. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, ausschließlich für die vom Vertrag umfasste Zwecke, verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mögliche Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung der Agentur – insbesondere etwa für die Richtigkeit oder Aktualität.

4.2       Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Agentur zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

5. Geheimhaltung und Datenschutz 

5.1       Die Agentur verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

5.2       Weiters verpflichtet sich die Agentur, über den gesamten Inhalt des Auftrages sowie sämtliche Informationen und Umstände, die  ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Stillschweigen zu bewahren. 

5.3       Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

5.4       Die Agentur ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Agentur Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

6. Honorar

6.1       Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Agentur ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur. Die Agentur ist berechtigt eine Anzahlung zu berechnen und dem Arbeitsfortschritt entsprechend Teilrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Agentur fällig.

6.2       Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Agentur vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Dies betrifft vor allem: aktuell gültiges, amtliches  Kilometergeld bei Fahrten mit dem PKW, sonstige Reisekosten (Taxi, Bahn, etc.) laut Beleg, Aufenthalts- und Nächtigungskosten laut Beleg.

6.3  Bei Stornierung von bereits terminisierten Aufträgen werden folgende Sätze verrechnet:

  • Storno bis 21 Tage vor Arbeitsbeginn 25 % der Auftragssumme
  • Storno bis 14 Tage vor Arbeitsbeginn 50 % der Auftragssumme
  • Storno innerhalb von 14 Tage vor Arbeitsbeginn 75 % der Auftragssumme
  • Die Stornokosten entfallen, wenn der Auftrag bis 21 Tage vor Arbeitsbeginn auf einen späteren Termin verschoben wird. Danach ist die Verschiebung ohne Stornokosten nur mehr einvernehmlich möglich.

6.4       Im Falle der Nichtzahlung möglicher Teilrechnungen ist die Agentur von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

7. Elektronische Rechnungslegung

7.1       Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Agentur ausdrücklich einverstanden.

8. Dauer des Vertrages

8.1       Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten Auftrages bzw. Projektes. 

8.2       Der Vertrag kann dessen ungeachtet, jederzeit aus wichtigen Gründen von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. 

9. Schlussbestimmungen 

9.1       Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

9.2       Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.3       Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Agentur. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Agentur zuständig.